Dezember 2014
Liebe Freundinnen und Freunde,
Wo gehobelt wird, da fallen Späne. Kaum war der aktuelle GRIBS-Kommunalrundbrief (4-2014) an die Mitglieder raus, schon kamen erste Rückmeldungen. Zwei Fehlerteufelchen haben sich eingeschlichen:
- Natürlich war die Neuwahl (vorletzte Seite) nicht im Landkreis Nürnberger Land. Nein, die Nürnberglandler hatten alles richtig gemacht. Die Neuwahl im November fand mit dem beschriebenem Ergebnis in Fürther Land statt.
- Zum Vormerken habt Ihr nun schon den Termin des GRIBS-Kongresses für 2016 bekommen. Der korrekte Termin für nächstes Jahr ist: 8.-10. Mai 2015. Das Muttertagswochenende. Den aufmerksamen LeserInnen sei gedankt und wir bitten vielmals um Entschuldigung.
Für die beginnende stille staade Zeit wünschen wir Euch die Möglichkeit tatsächlich Abstand von der Hektik nehmen zu können und genügend Zeit zum Entspannen und für etwas Besinnlichkeit zu haben.
Es grüßen Euch ganz herzlich Karin und Peter p.s.:
Falls Ihr noch eine Spendenmöglichkeit in diesem Jahr sucht, dann freuen wir uns, wenn Ihr an uns denkt (Kontoverbindung siehe am Ende der mail).
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Höhe der Bedarfszuweisungen für die einzelnen Städte, Gemeinden und Kreise
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat am 21.November die Höhe der gewährten Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen nach Art. 11 FAG bekannt gegeben. Hierzu wurden Listen erstellt, die wir für Euch auf die gribs-homepage gestellt haben.
Die Tabellenblätter sind nach Regierungsbezirken und Stimmkreisen sortiert und enthalten alle im Rahmen der Verteilerausschusssitzung vom 21. November 2014 gewährten Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen. Für 2014 stehen - wie bereits 2013 - 100 Millionen Euro als Sonderhilfen für finanzschwache Kommunen zur Verfügung. Für kommendes Jahr ist vorgesehen, diesen "Topf" auf 120 Millionen zu erhöhen. Die Tabellen mit den Bedarfszuweisungen findet Ihr unter:
http://www.gribs.net/index.php?id=1951 _____________________________________________________________________________________________
Fördersatz für Asylsozialberatung soll auf 80% erhöht werden
Nach einer dpa-Meldung vom 18.11.2014 (Anlage) soll der staatliche Fördersatz für Asylsozialberater der Wohlfahrtsverbände von derzeit 70% auf 80% erhöht werden. Den verbleibenden Eigenanteil stellen nach dieser Meldung die Wohlfahrtsverbände bereit. Aus der Praxis ist bekannt, dass die Wohlfahrtsverbände bislang häufig von den Kommunen eine (Teil-) Finanzierung des Eigenanteils erwarten. Bei eventuellen Verhandlungen mit den Trägern vor Ort kann u.U. die Erhöhung des staatlichen Fördersatzes und die geäußerte Bereitschaft der Wohlfahrtsverbände, ihren Eigenanteil selbst zu tragen, berücksichtigt werden. Ggf. ist das für die bevorstehenden Haushaltsberatungen bei Euch von Bedeutung. _____________________________________________________________________________________________
Noch bis Jahresende Fördermittel für Stadtbeleuchtung und Energieversorgung beantragen
Die Förderprodukte „IKK – Energetische Stadtsanierung – Stadtbeleuchtung“ (Produkt-Nr. 215) und „IKK – Kommunale Energieversorgung“ (Produkt-Nr. 203) werden noch bis zum Jahresende 2014 angeboten. Alle bis zum 31.12.2014 bei der KfW eingehenden Anträge werden noch zugesagt, sofern die entsprechenden Fördervoraussetzungen vorliegen.
Detailinfos zu den betreffenden Programmen findet Ihr unter www.kfw.de/215 (Stadtbeleuchtung) bzw. www.kfw.de/203 (Kommunale Energieversorgung). Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der KfW Kommunalfinanzierung unter der kostenlosen Rufnummer 0800 539 9008 oder per E-Mail an kommune@kfw.de zur Verfügung.
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Aktionsidee für KVs/OVs: Buchlesung zur Situation von Flüchtlingen
Christl Kamm, MdL und asylpolitische Sprecherin, hat uns eine Aktionsidee für KVs und OVs mitgeteilt: Um über die Situation von Flüchtlingen zu informieren, wäre es eine gute Möglichkeit eine Lesung mit Zekarias Kebraeb, Oppositioneller, Buchautor, Eritreer, Deutscher, durchzuführen. Ihn beschäftigt auch sehr das Thema "Organentnahme von Flüchtlingen auf dem Sinai" und das Schicksal der Flüchtlinge aus seinem Heimatland. Den Kontakt zum Autor stellt her:
Kurt Jenning, KV Donau-Ries, Tel: 09070-921060
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Wir beraten Dich gerne in (fast) allen kommunalpolitischen Fragen, informieren über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Kommunalpolitik, organisieren in Kooperation mit der Petra-Kelly-Stiftung die kommunalpolitische Weiterbildung und haben immer ein offenes Ohr für Dich. Guck Dir mal den Service an:
http://www.gribs.net/index.php?id=552 Das ganze gibt es für alle GRIBS-Mitglieder. Deshalb gleich Mitglied werden:
http://www.gribs.net/fileadmin/GRIBS/Infos_Dateien/Beitrittsformular.pdf
Übrigens: GRIBS-Beiträge werden beim Finanzamt wie Parteispenden behandelt, also gar nicht übel...
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Einheimischenmodelle in Bayern
Die Rechtsunsicherheiten in Sachen "Einheimischenmodelle" scheinen geklärt. Die kommunalen Spitzenverbände gehen davon aus, dass der vom Bund der Europäischen Kommission übermittelte und von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr erarbeitete Entwurf eines Einheimischenmodells mit Europarecht verein- bar und geeignet ist, den bayerischen Städten und Gemeinden als Grundlage ihrer Einheimischenmodelle zu dienen. Demnach können Städte und Gemeinden hr Einheimischenmodell innerhalb des folgenden Rahmens frei gestalten:
1. Ausschlusskriterien (Zugangsvoraussetzungen zur Vergabe im Einheimischenmodell):
- Ortsansässigkeit: maximal 5 Jahre
- Einkommen: Bewirbt sich ein Paar oder eine Familie, darf das Gesamteinkommen € 90.000,- zuzüglich der Kinderfreibeträge in Höhe von € 7.000,- nicht überschreiten.
- Vermögen: Das Vermögen der Bewerber darf den Grundstückswert der im Einheimischenmodell veräußerten Fläche nicht übersteigen.
Die Bewerber dürfen nicht Eigentümer eines bebaubaren Grundstücks in der betreffenden Gemeinde sein.
2. Auswahlverfahren (Punktesystem) Im Auswahlverfahren soll vorwiegend nach sozialen Gesichtspunkten (z.B. Einkommen, Kinder, Pflege naher Verwandter) entschieden werden.
Von einer Bepunktung des Ehrenamts sollte abgesehen werden. Eine abschließende Entscheidung hat die Europäische Kommission bislang nicht getroffen.
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Wassersparen in Privathaushalten: sinnvoll, ausgereizt, übertrieben?
Fakten, Hintergründe, Empfehlungen In Privathaushalten wird immer weniger Wasser "verbraucht". Das klingt erst einmal positiv. Doch Wasserversorger schlagen Alarm: Verbraucherinnen und Verbraucher sollten nicht weiter Wasser sparen oder sogar wieder mehr Wasser nutzen, da nicht mehr genug Wasser durch die Leitungsnetze fließt und diese extra gespült werden müssen. Eine 44seitige Broschüre des Umweltbundesamtes legt dar, warum ein sorgsamer Umgang mit Wasser trotzdem sinnvoll und wo dies besonders wichtig ist. Denn Warmwassersparen ist aktiver Klimaschutz. Aber es geht nicht nur ums Sparen: Sorgsam mit Wasser umzugehen heißt auch, im Alltag zu vermeiden, was der Qualität unseres Grundwassers schadet. Download unter:
http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/wassersparen-in-privathaushalten-sinnvoll ______________________________________________________________________________________________
Beitritt zur Klagegemeinschaft PROWINDKRAFT
Anfang November beschloss der Bayerische Landtag gegen die Stimmen der Opposition, dass Windräder eine höhere Entfernung zu Wohnhäusern haben sollen als bisher, die sog. 10H-Regelung. Die Bayer. GRÜNEN halten dieses Gesetz für verfassungswidrig und unterstützen deshalb eine Popularklage gegen das Gesetz vor dem Bayerischen Verfassungsgericht. Mit diesem Gesetz wird der Ausbau der Windkraft in Bayern faktisch zum Erliegen kommen, denn nach Berechnungen von Fachleuten bleiben so gut wie keine Flächen mehr für Windkraft in Bayern übrig. Deshalb ist es wichtig, den (juristischen) Widerstand gegen dieses Windkraftverhinderungsgesetz zu unterstützen. Einzelpersonen können die Klagegemeinschaft PROWINDKRAFT unterstützen und der KV, der OV oder die Fraktion kann dazu eine gute Öffentlichkeitsarbeit machen. Auch Kreise, Städte und Gemeinden können der Klagegemeinschaft beitreten. Ein Antrag dazu ist schnell geschrieben!
Die Klagegemeinschaft Pro Windkraft wird getragen vom Förderverein „Klimaschutz – Bayerns Zukunft e.V.“. Hans-Josef Fell ist 2. Stellvertretender Vorsitzender und Patrick Friedl Schriftführer im Verein. Weitere Informationen zur Klagegemeinschaft unter www.prowindkraft.de ______________________________________________________________________________________________
Kommunaler Finanzausgleich 2015
Das Gesamtvolumen des kommunalen Finanzausgleichs steigt gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig um insgesamt 248,4 Mio. Euro auf 8.289,4 Mio. Euro (+ 3,1 Prozent). Dies resultiert im Wesentlichen aus den aufkommensbedingten Aufwüchsen in den Steuerverbünden, insbesondere im allgemeinen Steuerverbund. Zusätzlich zum steuerbedingten Aufwuchs konnten die kommunalen Spitzenverbände in den Verhandlungen erreichen, dass der Freistaat weitere 29 Mio. Euro an allgemeinen Haushaltsmitteln in das System gibt. Betrachtet man die reinen Landesleistungen in Höhe von 7.815,1 Mio. Euro, ergibt sich ein Aufwuchs von 300,1 Mio. Euro (+ 4,0 Prozent). Leider ist es zu keiner Erhöhung des Anteils der Kommunen am allgemeinen Steuerverbund gekommen.
Es bleibt deshalb bei der Verbundquote von 12,75 Prozent. Allerdings führen die steigenden Steuereinnahmen zu einem spürbaren natürlichen Aufwuchs von 212,8 Mio. auf 3.916,8 Mio. Euro (+5,7 Prozent). Damit liegt der durch Steuermehreinnahmen bedingte Aufwuchs deutlich über dem Vorjahr (+ 2,4 Prozent). Gründe dafür sind die positiven Entwicklungen bei den Gemeinschaftssteuern, insbesondere bei der Einkommensteuer. Die Schlüsselzuweisungen steigen im Jahr 2015 um 161,7 Mio. Euro auf 3.135,9 Mio. Euro (+ 5,4 Prozent) und fließen zu 64 Prozent an die Gemeinden (2.006,9 Mio. Euro). Der prozentuale Anteil der kreisfreien Städte ist leicht rückläufig, entsprechend steigt der Anteil der kreisangehörigen Gemeinden. Der verbleibende feste Anteil von 36 Prozent geht an die Landkreise (1.136 Mio. Euro).
Die Bekanntgabe der vorläufigen Schlüsselzuweisungen erfolgt voraussichtlich Anfang Dezember 2014. Der im letzten Jahr um 1,5 Prozentpunkte auf 52,5 Prozent angehobene Kommunalanteil am Kfz-Steuerersatzverbund bleibt unverändert. Damit bleibt es bei einem Aufkommen von 813 Mio. Euro. Durch eine Umschichtung von 15 Mio. Euro im Verbund erhöhen sich die Straßenunterhaltspauschalen nach Art. 13a bis c um 4,5 Prozent.
Beim Grunderwerbsteuerverbund (553,1 Mio. Euro) mit einem Kommunalanteil von 8/21 und beim Einkommensteuerersatz (547,2 Mio. Euro) erfolgte eine Anpassung auf Basis der Steuerschätzung (+ 3,1 Prozent). Bei der Krankenhausfinanzierung werden die Mittel in Höhe von 500 Mio. Euro beibehalten. Innerhalb dieses Topfes erfolgt eine Umschichtung in Höhe von 10 Mio. Euro zu Gunsten der Förderung von medizinischen Großgeräten. Die Mittel für den kommunalen Hochbau nach Art. 10 FAG (insbesondere Schulen und Kindergärten) werden 2015 zum Teil aus allgemeinen Haushaltsmitteln des Freistaats (5,2 Mio. Euro) und durch eine Umschichtung aus dem allgemeinen Steuerverbund (32 Mio. Euro) um 37,2 Mio. Euro auf 429,8 Mio. Euro aufgestockt (+ 9,5 Prozent). Enttäuschend ist, dass weder im kommunalen Finanzausgleich noch im Haushaltsansatz der Obersten Baubehörde zusätzliche Mittel für die Umsetzung der Barrierefreiheit durch die Kommunen enthalten sind. (Quelle: Informationsbrief des Bay. Städtetags 11/2014) _____________________________________________________________________________________________
Steuerschätzer korrigieren kommunale Einnahmen nach unten Bund, Länder und Gemeinden können in den nächsten Jahren mit wachsenden Steuereinnahmen rechnen.
Allerdings ergeben sich im Vergleich zur Mai-Prognose geringere Zuwachsraten. Dies ergab die 145. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ Anfang November 2014. Nach den Prognosen der Steuerschätzer haben alle drei staatlichen Ebenen im Zeitraum 2014 bis 2018 mit Rückgängen beim Anstieg der Steuereinnahmen zu rechnen. Für Gemeinden werden die Mindereinnahmen im Vergleich zur Mai-Schätzung auf - 5,3 Milliarden taxiert. Überträgt man die Ergebnisse der Steuerschätzer auf die bayerischen Gemeinden, so sind für das Jahr 2014 Netto-Steuereinnahmen in Höhe von 15,6 Milliarden Euro zu erwarten. Im Vergleich zur Mai-Prognose ergeben sich für Bayern im Zeitraum 2014 bis 2018 Mindereinnahmen in Höhe von 87 Millionen Euro aber insgesamt wäre es ein Anstieg um 3,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Am Ende des Schätzzeitraums (2019) sollen die Steuereinahmen (Netto) nach dem Szenario der Steuerschätzer auf 18,62 Milliarden steigen. Bei der Gewerbesteuer wurden die Prognosen für 2014 um einen Prozentpunkt auf 1 Prozent und für 2015 um 1,7 Prozentpunkte auf 2,3 Prozent merklich nach unten korrigiert. Dies entspricht auch der aktuellen Wahrnehmung in Bayern. So sind die Gewerbesteuereinnahmen der kreisfreien Städte in Bayern nach den ersten drei Quartalen lediglich um 0,33 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen. Mittelfristig (2016 bis 2019) werden bei der Gewerbesteuer Wachstumsraten zwischen 3,2 und 3,4 Prozent erwartet.
Im Vergleich zu der Steigerung im Jahr 2013 in Bayern (+ 9,9 Prozent) fallen diese Steigerungen sehr verhalten aus. Dagegen erwarten die Steuerschätzer bei der Einkommensteuerbeteiligung wegen der unverändert guten Beschäftigungslage einen sich fortsetzenden Aufwärtstrend. Lediglich für das Jahr 2015 wurden die Prognosen um 1,3 Prozentpunkte auf 4,6 Prozent nach unten korrigiert. Für die übrigen Finanzplanungsjahre werden Zuwachsraten von über 5 Prozent erwartet. Die Ergebnisse der Steuerschätzung zeigen, dass die Steuereinnahmen der Gemeinden nicht in den Himmel wachsen, sondern die finanziellen Spielräume nach wie vor eingeschränkt sind. Denn unabhängig von den Steuereinnahmen steigen die Ausgaben der Gemeinden, insbesondere bei den Sozialausgaben, und die gemeindlichen Aufgaben stetig an. _____________________________________________________________________________________________
Die neue EU-Strukturförderperiode
Das Operationelle Programm des EFRE (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) für Bayern 2014 bis 2020 wurde am 14. Oktober 2014 von der Europäischen Kommission genehmigt. Der Freistaat wird in der neuen EU-Förderperiode europäische Gelder von 495 Millionen Euro für den EFRE erhalten. Ab 2015 können wieder – auch von Kommunen – Förderanträge gestellt werden. In der vergangenen Förderperiode 2007 bis 2013 wurden insgesamt 1.600 Projekte aus dem EFRE in Bayern auf den Weg gebracht. Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung soll den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in Europa durch den Ausgleich regionaler Unterschiede stärken. Das Operationelle Programm Bayern sieht fünf Förderbereiche, darunter 15 Maßnahmengruppen vor: Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation (133 Mio. Euro), Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU (151 Mio. Euro), Klimaschutz (108 Mio. Euro), Hochwasserschutz (35 Mio. Euro) und Nachhaltige Entwicklung funktionaler Räume (58 Mio. Euro). Im zuletzt genannten Bereich könnten bereits Ende 2013 Anträge für integrierte Entwicklungskonzepte für Städte und Gemeinden zur interkommunalen Zusammenarbeit beantragt werden (IRE = Integrierte Räumliche Entwicklungsmaßnahmen). Das mehrstufige Auswahlverfahren, das fast abgeschlossen ist, hat derzeit noch ca. 40 Projekte im Rennen, auf die nun die Gelder im Laufe der gesamten Förderperiode 2014 bis 2020 verteilt werden sollen. Für die Programmverwaltung des EFRE in Bayern sind insgesamt 10 Millionen Euro vorgesehen. In der kommunalrelevanten Maßnahmengruppe Tourismusinfrastrukturen sind künftig nur noch die Errichtung, Modernisierung und der Ausbau barrierefreier kommunaler Einrichtungen des Tourismus möglich. Dabei werden nur noch die investiven Maßnahmen gefördert, die einen direkten Bezug zur Verbesserung der Barrierefreiheit aufweisen und im Kontext eines spezifi- schen regionalen oder lokalen touristischen Konzepts zur Attraktivitätssteigerung des touristischen Angebots für Menschen mit Mobilitäts- und Sinneseinschränkungen stehen. Die neue Fördergebietskulisse in Bayern ermöglicht künftig eine Förderung in ganz Bayern. Auf das sogenannte EFRE-Schwerpunktgebiet werden 60 Prozent der EFRE-Mittel konzentriert. Davon profitieren in erster Linie Gebiete in strukturschwachen Regionen wie etwa in Nordbayern und an der Grenze zur Tschechischen Republik, um unter anderem auch dem demografischen Wandel in diesen Regionen zu begegnen. In der Planungsregion München können künftig erstmalig wieder Anträge gestellt werden, allerdings nur im Bereich Klimaschutz. Ansprechpartner für Anträge in den übrigen Bereichen des neuen Programms sind auch wieder die jeweiligen örtlichen Regierungen. Nähere Informationen zum EFRE sind abrufbar im Internet unter: www.efre-bayern.de
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Überprüfung der Stellplatzanforderungen für den sozialen Wohnungsbau
Der Bayer Städtetag empfiehlt in seinem aktuellen Rundschreiben seinen Mitgliedsstädten zu überprüfen, inwieweit bei Baumaßnahmen für den sozialen Wohnungsbau per kommunaler Satzung von der notwendigen Stellplatzverpflichtung nach unten hin abgewichen werden sollte. Im Schreiben heißt es: "(....) die Errichtung von Stellplätzen stellt für den Wohnungsneubau einen gewichtigen Kostenfaktor dar. Im sozialen Wohnungsbau sind Neubauprojekte für die (kommunalen) Wohnungsunternehmen nur sehr schwierig wirtschaftlich darzustellen. Staatliche Förderprogramme verlieren ihre Anreizfunktion. Der Vorstand des Bayerischen Städtetags empfiehlt deshalb, im Einzelfall zu prüfen, ob die staatlichen Stellplatzanforderungen für den sozialen Wohnungsbau reduziert werden können. Dies ist nach Art. 47 Abs. 2 Satz 2 BayBO möglich. Dieser Artikel ermächtigt die Gemeinde, die Zahl der notwendigen Stellplätze durch eine örtliche Bauvorschrift oder eine städtebauliche Satzung festzulegen. In diesem Fall gilt die kommunale Regelung." _____________________________________________________________________________________________
Coaching Kommunaler Klimaschutz
Wo kann eine Stadt oder Gemeinde am besten ansetzen um auf lokaler Ebene Klimaschutz zu betreiben? Welche der vielen möglichen Maßnahmen sollten zuerst umgesetzt werden? Wie können die verschiedenen lokalen Interessensgruppen am besten eingebunden werden? Und wie kann das alles bei knappen Personal- und Finanzkapazitäten verwirklicht / realisiert werden? Mehr dazu unter: http://www.coaching-kommunaler-klimaschutz.de/ _____________________________________________________________________________________________
Petition: Bußgeld fürs Falschparken auf Gehwegen anheben!
Der Bußgeld-Katalog soll eigentlich rücksichtsvolles Verhalten im Verkehr fördern. Die Höhe des Bußgeldes für das sogenannte Kavaliersdelikt Zuparken von Gehwegen ist jedoch seit Jahrzehnten eine Einladung an Falschparker und inflationsbereingt immer billiger geworden. Tatsächlich wird ein Falschparker nur 1,5 mal im Jahr „erwischt“. Das sind umgerechnet 15 Cent pro Arbeitstag – was in keinem Verhältnis zu einem Parkschein oder den bald fälligen 60 € fürs Schwarzfahren steht. Nehmen wir uns daher unsere Nachbarländer als Vorbild und lassen das „Knöllchen“ für das asoziale und gefährdende Gehwegzustellen auf das EU-Niveau von 80 Euro steigen. Das ist das Ziel einer an Bundesverkehrsminister Dobrindt gerichtete Petitionskampagne von Unterstützern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verbänden. Jetzt ist die richtige Zeit dafür, denn im Augenblick wird der Bußgeldkatalog in einem Arbeitskreis von Bund und Ländern ohne Beteiligung der Öffentlichkeit diskutiert. Hier geht es direkt zur Petition an Verkehrsminister Dobrindt:
https://www.openpetition.de/petition/online/machen-Sie-das-Zuparken-teurer-Herr-Verkehrsminister _____________________________________________________________________________________________
GRIBS-Themen-Antragspaket: Elektromobilität fördern
Mit einem Musterantragspaket zum Thema können wir nun in unserer Antrags- und Infobörse aufwarten. Dieses kann durch Euere Ergänzungen und Zusendungen gerne erweitert werden. Mitglieder finden das Paket unter www.gribs.net. _____________________________________________________________________________________________
Gewässer Dritter Ordnung -
Verantwortung der Kommunen 90.000 km der kleinen Flüsse und Bäche in Bayern gehören zu den Gewässern dritter Ordnung (kleine Gewässer) und somit unterliegen sie der Verantwortung der Kommunen. Kleine Gewässer sind die Kinderstube vieler Fische, prägen unsere Landschaft, vernetzen Lebensräume, sind Schlüssel für Artenreichtum und bieten uns Erholungsmöglichkeiten. Naturnahe Gewässer stehen für Umwelt- und Lebensqualität und für Hochwasserrückhalt in der Fläche. Viele Gründe, sich gerade für die "Kleinen" einzusetzen.
Übrigens: Zur Unterstützung der Kommunen gibt es eine große Anzahl qualifizierter Fachberatungen, Ansprechpartner, Arbeitshilfen und Fördertöpfe:
http://www.lfu.bayern.de/wasser/gewaessernachbarschaften/index.htm