Maßnahmebeginn ist der 01.10.2021.
Antragsberechtigt sind die jeweiligen Schulaufwandträger, also in der Regel die Gemeinde oder der Landkreis, in dem die Schule liegt, oder private Schulträger.
Pro Raum bis zu 1.750 € Förderung. Mehr dazu gibt es beim Kultursministerium
2. Runde:
Förderung von mobilen Luftreinigungsgeräten in der Schule

Luft.Monika-Zoneva.pixabay