Waldschutzgebiete, für verschiedene Typen von Schutzgebieten und Prädikaten im Wald verwendeter Begriff.
Im Bundeswaldgesetz sind die Kategorien Schutzwald und Erholungswald definiert:
Schutzwald: er dient der Abwehr oder Verhütung von Gefahren für die Allgemeinheit oder von erheblichen Beeinträchtigungen (z.B. Immissionschutz, Schutz vor Erosion durch Wasser und Wind, Austrocknung, Oberflächenwasserabfluß und Lawinenschutz). Erholungswald: wird ausgewiesen, wenn besondere Maßnahmen der Waldbewirtschaftung (Wirtschaftswald) zum Wohle der Allgemeinheit erforderlich sind. – Im Landeswaldrecht sind darüber hinaus zum Teil weitere Kategorien definiert, z.B. Bannwälder: unter Bannwäldern versteht man hier Totalreservate, bestehend aus natürlichen oder naturnahen Waldbeständen, in denen jegliche Nutzung und jeder Eingriff unterbleiben.
Waldschutzgebiete können aber auch nach Bundes- bzw. Landesnaturschutzrecht, z.B. als Naturschutzgebiet (Schutzgebiete), ausgewiesen sein. Nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union (Anhang I) müssen in Deutschland für 15 Waldlebensraumtypen Schutzgebiete für das Netz Natura 2000 ausgewiesen werden. – Naturwaldreservate (Naturwaldzellen) sind 1934 vom Forstwissenschaftler H. Hesmer gefordert worden, um die Entwicklung von bewirtschafteten Forsten mit natürlichen, sich selbst überlassenen Wäldern vergleichen zu können. Naturwaldreservate sind nur teilweise nach Wald- oder Naturschutzgesetzen ausgewiesen. In einigen Fällen ist ihre Unverletzlichkeit nur durch verwaltungsinterne Bestimmungen der Staatsforstverwaltungen gewährleistet. Bodenschutzgesetz, Urwald.
Eine Unterschutzstellung will gut vorbereitet sein und braucht länger.
Der Wald sollte etliche der aufgezählten Eigenschaften und Arten haben, die jeweils im Bundeswaldgesetz und/oder im Landeswaldrecht aufgezählt sind. Hilfreich sind Gespräch mit der Unteren Naturschutzbehörde, evtl. dem Forst, vorliegende Artenerfassungen.
Als Naturwälder werden in erster Linie Wälder mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität ausschließlich in staatlichem Besitz ausgewählt. Sie sind auch deutlich größer
Die kürzlich ausgewiesen Naturwälder plus die Waldflächen aus dem Trittsteinkonzept der BaySF (Klasse 1 Wälder, Altholzinseln, Moorwälder etc…) plus die staatlichen Naturwaldreservate plus die Kernzonen der Nationalparke ergeben in Summe das sog. „grüne Netzwerk“ der Staatsregierung. Hintergrundwissen – FAQs - StMELF (bayern.de)
Ein Antrag dazu könnte lauten:
"Die Verwaltung und entsprechende Behörden im Landratsamt prüfen, ob der Wald XZ (Bereich angeben) schutzwürdig ist."
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